Unser Service-Telefon: +49 (2421) 221051000
Träger
Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöRDie zweigruppige Einrichtung befindet sich in sehr ländlicher Umgebung.
Insgesamt werden 40 Kinder im Alter von 2 bis zum Schuleintritt betreut.
Die Plätze werden mit 25, 35 (auch im Block) oder 45 Betreuungsstunden in der Woche angeboten.
Montag bis Freitag:
25 Stunden: 07.15 Uhr bis 12.15 Uhr
35 Stunden (Block): 07.15 Uhr bis 14.15 Uhr
45 Stunden: 07.15 Uhr bis 16.15 Uhr
Die Schließungszeiten verteilen sich überwiegend auf die Schulferien, werden jährlich mit dem Elternbeirat abgestimmt und in der Elternversammlung beschlossen.
Wenn Eltern für ihr Kind während der Schließungszeit (insbesondere in den Sommerferien) eine Betreuung benötigen, kann dies bei frühzeitiger Abstimmung mit der Leiterin organisiert werden. Hierzu erfolgt jährlich eine Abfrage.
In unserer Tageseinrichtung arbeiten:
1 anteilig freigestellte Leiterin
7 Erzieherinnen
Zwei der Mitarbeiterinnen sind Übungsleiterinnen für Bewegungserziehung für Kinder im Kleinkind- und Vorschulalter.
Unser Haus ist mit großen, freundlichen Räumen ausgestattet. Vom Eingangsbereich aus gelangt man in den Flur, der mit Garderoben für jedes Kind ausgestattet ist. Zwei große Gruppenräume mit jeweils einem Nebenraum laden kindgerecht zum Spielen ein. An den Flur angrenzend gelangt man sofort in zwei Kinderwaschräume, die mit zwei Kindertoiletten und Waschbecken ausgestattet sind. Auch der Wickelraum für die Kleinsten befindet sich in unmittelbarer Nähe und ist zusätzlich mit einer etwas kleineren Toilette, einem Waschbecken und einer Badewanne eingerichtet. Am Ende des Flures gelangt man durch eine Zwischentür in die Küche, die für viele zusätzliche Angebote genutzt wird.
Das Außengelände ist sehr groß und ist mit vielen feststehenden und mobilen Spielmöglichkeiten versehen. Sowohl Rasen- wie auch Hartfläche werden täglich von allen Kindern genutzt. Auf der Wiese befindet sich eine größere Rutsch- und Kletteranlage, ein Spielgerät für U3-Kinder, eine große und eine kleine Nestschaukel, eine Wippe, ein Materialhaus und eine Bobbycarstraße. In den wärmeren Monaten holen wir viele Spielsachen aus unserem Materialhaus. Ein Piraten-Wasserschiff, Matsch- und Sandtische, verschiedene Fahrmöglichkeiten, Sandspielsachen u.v.m.
In unserer pädagogischen Arbeit ist es uns wichtig, jedes Kind anzunehmen und ihm Echtheit und Wertschätzung entgegenzubringen. Wir möchten seinen ganz individuellen Entwicklungsprozess unterstützen und dabei Geborgenheit und Sicherheit vermitteln. Hierbei sehen wir uns als vertraute Bezugspersonen und Begleiter, die dem Kind außerhalb seiner Familie Halt und Orientierung geben und ihm dabei hilft, seinen Platz in der Gesellschaft zu finden.
Im sogenannten lebensbezogenem Ansatz lernen die Kinder ganzheitlich mit allen Sinnen, mit Phantasie, Gefühl, Verstand und "aktiv in Bewegung". Sie wollen sich und die anderen in ihrer Welt selbstständig und forschend kennenlernen. Jedes Kind bestimmt dabei sein eigenes Tempo, indem es entsprechend seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten handelt.
Zur Unterstützung und Förderung haben wir als Erzieher unter folgenden Schwerpunkten wie Sprache, Mathematik, Musik, Kreativität, Bewegung, Ernährung und sozialer Umgang viele Möglichkeiten, die wir täglich in einem freien Spiel oder in einer geführten Tätigkeit im Begegnungskreis den Kindern anbieten.
Eine Kooperation mit anderen Fachdiensten und Institutionen halten wir für die Vielfalt aller Lernprozesse als sinnvoll und wichtig. Der fachliche Austausch und die Beratung eröffnen oft einen anderen Blickwinkel und Zugang zum Kind. Mit folgenden Institutionen stehen wir spontan oder regelmäßig in Verbindung:
- Grundschulen
- Kinderärzte
- versch. Therapeuten z.B. Logopädie
- Gesundheitsamt
- Jugendamt
- andere Kindertageseinrichtungen
- Sozialpädiatrisches Zentrum
GEMEINSAM FÜR DAS KIND!
Eine Zusammenarbeit mit den Eltern ist für eine gute pädagogische Arbeit sehr wichtig. Austausch und gegenseitiges Vertrauen, Offenheit und Respekt sind von großer Bedeutung. Erwartungen und Wünsche versuchen wir wahrzunehmen und im Rahmen der Möglichkeit abzuklären, um somit auch die nötige Vertrauensbasis zu schaffen. Denn wir sehen uns als Begleitung nicht nur der Kinder, sondern der ganzen Familie.
Durch unsere Thummelkistenpost, die alle drei Monate erscheint, werden die Eltern über anstehende Termine, Inhalte unserer Arbeit und weiteren, wichtigen Informationen informiert.
Weiterhin besteht ein Austausch in den Bring- und Abholzeiten und auf einer großen Elternversammlung im Herbst. Auf dieser Versammlung werden alle Schließtage der Einrichtung für das nächste Jahr bekanntgegeben, Mitteilungen des Teams und Mitteilungen der Eltern veröffentlicht und eine Wahl des Elternbeirates durch einen Vertreter der Gemeinde Kreuzau durchgeführt. Dieser Elternbeirat vertritt die Belange der Eltern und bildet gemeinsam mit den Erziehern ein Team zur Planung verschiedener, zusätzlicher Aktionen.
Weiterhin versuchen wir Wünsche zu Themenabenden aufzugreifen, bieten in der Vorweihnachtszeit Elternabende zur kreativen Gestaltung an und geben die Möglichkeit zu einer Ideenverwirklichung in der Kita. Mit einer Kleingruppe von Kindern, in Begleitung der Erzieher.
Zum Ende jedes Kindergartenjahres führen wir mit Hilfe der ausgefüllten Bildungsdokumentation ein Entwicklungsgespräch durch.
Natürlich sind wir als "Erziehungspartner" immer nach Terminabsprache zu einem Gespräch bereit und freuen uns über ein " Aktives Miteinander"
Aufnahmebedingungen
1. In die Einrichtung werden Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Der Träger entscheidet über die Aufnahme und die Betreuungszeit der angemeldeten Kinder und beachtet hierbei die festgelegten Aufnahmegrundsätze.
Ein Anspruch auf die Aufnahme besteht nicht. Der Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz besteht nicht bei der Gemeinde Kreuzau, sondern beim Kreis Düren, Jugendamt.
Bei der Aufnahme in die Tageseinrichtung ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvor-sorgeuntersuchung des Kindes durch Vorlage des Untersuchungsheftes für Kinder nach § 26 SGB V oder einer entspre-chenden ärztlichen Bescheinigung zu erbringen.
1a. Anmeldeverfahren/Bedarfsabfrage
Auf Grund einer begrenzten Anzahl von Betreuungsplätzen, welche durch die Größe der Einrichtung bzw. die Gruppen-stärken vorgegeben wird, ist die Aufnahme der Kinder an gewisse Kriterien geknüpft, welche in den Aufnahmegrundsät-zen vom Rat der Tageseinrichtung festgelegt werden.
Mit der Anmeldung besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Betreuungsstunden zu buchen. Der Betreuungsumfang be-zieht sich immer auf ein Kindergartenjahr (01.08. – 31.07.) und kann während dieses Zeitraumes nur bei absoluter Dring-lichkeit und auf schriftlichen Antrag mit triftiger Begründung geändert werden. Eine Umsetzung kann nur im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten sowie durch dringende Erforderlichkeit erfolgen.
Für die in der Einrichtung verbleibenden Kinder erfolgt jährlich im November eine Abfrage zur gewünschten Betreuungs-zeit für das bevorstehende neue Kindergartenjahr.
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und der kapazitären Bedingungen vor Ort, welche die Anzahl der Betreu-ungsplätze mit 45 Wochenstunden strikt begrenzen, wurde ein Kriterienkatalog zur Vergabe der 45 Stunden-Plätze ver-einbart. Innerhalb dieses Kataloges sind unterschiedliche Kriterien aufgelistet, welche nach einem Punkteverfahren be-wertet werden. Je mehr Kriterien durch den Antragsteller erfüllt werden, desto höher ist die zu erreichende Punktzahl. Je mehr Punkte erzielt werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit auf die Zuteilung eines 45-Wochenstunden Betreu-ungsplatzes.
Falsche Angaben bei der Ausstellung des Kriterienkataloges können zu einer späteren Entziehung des Betreuungsplat-zes zu Lasten der Eltern/Erziehungsberechtigten führen! Alle Anträge werden äußerst genau geprüft.
2. Öffnungszeiten
Informationen über Öffnungszeiten, die Arbeit in der Einrichtung und anderes mehr erhalten Sie durch die Leiterin.
3. Schließungszeit
Die Einrichtung bleibt bis zu 30 Tage im Jahr geschlossen. Die Schließungszeiten werden in der Elternversammlung festgesetzt. Darüber hinaus kann die Einrichtung auch aus anderen Gründen, wie z.B. ansteckende Erkrankungen, Aus-fall der Fachkräfte, Renovierungen etc. geschlossen werden. Eine Beitragserstattung erfolgt bei Schließungszeiten nicht.
4. Regelmäßiger Besuch
Regelmäßiger Besuch ist Voraussetzung für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages. Die Einrichtung muss bis 8.30 Uhr benachrichtigt werden, wenn der Besuch des Kindes nicht erfolgen kann.
5. Erkrankungen
Erkrankte Kinder dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Tritt die Erkrankung oder ein Verdacht auf eine Erkrankung auf, werden die Erziehungsberechtigten unverzüglich benachrichtigt. Pflicht der Erziehungsberechtigten ist es, das Kind - falls erforderlich - unverzüglich abzuholen.
Die Eltern haben die wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, die Einrichtungsleitung von erkannten Infektionskrank-heiten, Allergien und Unverträglichkeiten des Kindes oder der im Haushalt lebenden Personen unverzüglich zu informie-ren.
Ggf. ist das Kind so lange vom Besuch der Tageseinrichtung fern zu halten, bis die Gefahr einer Ansteckung anderer Kinder und des Personals nicht mehr besteht.
In der Kindertagesstätte dürfen grundsätzlich keine Medikamente verabreicht werden. In Ausnahmefällen sind Einzelre-gelungen möglich. Leidet das Kind unter Asthma oder einer anderen chronischen Krankheit, so muss die medikamentöse Versorgung mit den Eltern, einem Arzt und dem Personal der Kindertagesstätte besprochen und schriftlich festgelegt werden.
6. Aufsichtpflicht
Die Aufsichtspflicht der Einrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes durch Fachkräfte der Einrichtung und endet mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten. Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Kindern und Erziehungsberech-tigten innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten. Gestatten die El-tern in Abstimmung mit der Einrichtung, dass das Kind den Weg von und zur Einrichtung ohne Begleitung eines Erwach-senen zurücklegt, so ist hierfür gegenüber der Einrichtung eine schriftliche Erklärung abzugeben. Abholberechtigte Ge-schwisterkinder sollten mind. 14 Jahre alt sein.
7. Versicherungsschutz
Kinder, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, sind auf dem Weg zur Einrichtung, während des Aufenthaltes in der Einrichtung und auf dem Heimweg in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
8. Kündigung
Der Betreuungsvertrag kann von den Erziehungsberechtigten schriftlich bis zum 15. eines Monats zum Monatsende ge-kündigt werden. Der Betreuungsvertrag erlischt bei Kindern, die schulpflichtig werden, zum Ende des Beitragsjahres (31.7.). In den letzten zwei Monaten vor diesem Termin ist eine Kündigung durch die Erziehungsberechtigten ausge-schlossen. Der Betreuungsvertrag erlischt außerdem bei Schulkindern, welche weiterhin im Kindergarten betreut werden, zum Ende des Schuljahres (31.7.).
Der Träger kann den Betreuungsvertrag bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen, wenn sich während des Besuchs herausstellt, dass das Kind nicht kindergartenreif oder gruppenfähig ist oder ein anderer wichtiger Grund vor-liegt. Im Einzelfall können Probezeiten vereinbart werden. Der Träger kann den Betreuungsvertrag fristlos kündigen, wenn
a) die Elternbeiträge nicht bzw. nicht fristgerecht gezahlt werden,
b) das Kind den Kindergarten nur unregelmäßig besucht oder ohne Angabe von Gründen länger als zwei Wochen un-entschuldigt fehlt. Insofern verliert das Kind das Anrecht auf den Kindergartenplatz.
Der Träger kann den Betreuungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn das Kind nicht im Gemeindegebiet Kreuzau wohnhaft ist oder während der Kindergartenzeit aus dem Gemeindegebiet Kreuzau verzieht und eine Warteliste von Kreuzauer Kindern besteht. Hierbei werden die Grundsätze der Aufnahmekriterien angewandt.
9. Elternbeiträge
Elternbeiträge werden vom Kreis Düren erhoben. Die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren sowie das Merkblatt zum Begriff des Einkommens und sonstiger Einkünfte einschließlich der Einstufungstabelle sind un-ter www.kreis-dueren.de jederzeit aktuell abrufbar.
Die Höhe des Verpflegungsgeldes für das warme Mittagessen wird entsprechend den entstehenden Kosten jeweils vom Träger festgesetzt. Die Verpflegungskosten werden von der Gemeinde Kreuzau in der Regel monatlich angefordert.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Servicestelle Jugendamt
Bismarckstr. 16
52351, Düren
Telefon: +49 (2421) 221051000
E-Mail: amt51@kreis-dueren.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.