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Träger
Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöRDie dreigruppige Einrichtung liegt inmitten eines ruhigen Wohngebietes in einer 30er Zone.
Insgesamt werden 60 Kinder im Alter von 2 bis zum Schuleintritt betreut.
Die Plätze werden mit 25, 35 oder 45 Betreuungsstunden in der Woche angeboten.
Montag bis Freitag:
25 Stunden: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
35 Stunden: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
45 Stunden: 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Die Schließungszeiten verteilen sich überwiegend auf die Schulferien, werden jährlich mit dem Elternbeirat abgestimmt und in der Elternversammlung beschlossen.
Wenn Eltern für ihr Kind während der Schließungszeit (insbesondere in den Sommerferien) eine Betreuung benötigen, kann dies bei frühzeitiger Abstimmung mit der Leiterin organisiert werden. Hierzu erfolgt jährlich eine Abfrage.
In unserer Tageseinrichtung arbeiten:
1 anteilig freigestellte Leiterin
7 Erzieherinnen
1 Erzieher
1 Heilerziehungspflegerin
1 Kinderpflegerin
1 Küchenkraft
Zwei der Mitarbeiterinnen sind Übungsleiterinnen für Bewegungserziehung für Kinder im Kleinkind- und Vorschulalter.
Zwei Mitarbeiterinnen sind speziell geschult im Bereich des kindlichen Spracherwerbs.
Zwei Mitarbeiter besuchen regelmäßig Workshops "Im Haus der kleinen Forscher".
Eine Mitarbeiterin ist Kinderschutzfachkraft der Gemeinde Kreuzau.
Die Kindertageseinrichtung wurde teilweise zweigeschossig errichtet und vermittelt so einen sehr häuslichen und familiären Charakter. Das Haus bietet große, sehr helle Gruppenräume mit angeschlossenen Nebenräumen und Sanitärbereichen einschließlich Wickelmöglichkeiten. Des Weiteren gibt es einen an die Gruppenräume angrenzenden Ruhe-/Mehrzweckraum und einen Bewegungsraum im Obergeschoss.
Die Einrichtung verfügt über ein großzügiges Außengelände. Hier befindet sich eine riesige Spiel- und Kletterlandschaft mit Spielmöglichkeiten für die Altersklassen 2-6 Jahre sowie Fußballtore, Vogelnestschaukel, Wellenreck, Bobbycarweg und ein Bauwagen, welcher zum Spatzenforscherlabor umgebaut wurde.
Das Kind steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Wir bemühen uns, das Kind in seiner Entwicklung ganzheitlich und altersentsprechend zu fördern. Jedes Kind soll eine individuelle und optimale Förderung erfahren.
Wir geben den Kindern vielfältige Möglichkeiten und Bedingungen, ihre Lust auf experimentelles Lernen und Forschen auszuleben. Das Kind sehen wir als kreatives, phantasievolles Wesen, welches jeden Tag aufs neue seine Welt erobert, entdecken und begreifen möchte. Es lernt sich sprachlich auszudrücken, erfährt Freude an Bewegung und manuellen Fertig- und Geschicklichkeiten. Kinder lernen ganzheitlich. Sie wollen Dinge nicht nur anschauen, sie wollen sie anfassen, riechen, schmecken und ihren Klang hören.
Schwerpunkte:
- Bewegung
- Forschendes Lernen
- Sprache
- Partizipation
- Inklusion
- Kinderschutz
Das Spatzennest arbeitet regelmäßig mit folgenden Institutionen zusammen:
- Erziehungsberatungsstelle
- Jugendamt des Kreises Düren
- Frühförderstellen
- Logopäden
- Ergotherapeuten
- Gesundheitsamt des Kreises Düren
- Grundschulen der Gemeinde Kreuzau
Die Zusammenarbeit mit unseren Eltern ist uns ein wichtiges Anliegen, denn wir sehen sie als Partner in der pädagogischen Arbeit für die Kinder. Von Anfang an versuchen wir, ein vertrauensvolles und offenes Verhältnis zu ihnen aufzubauen, um stets in engem Kontakt zu bleiben.
Wir bieten dazu verschiedene Möglichkeiten:
- Tür- und Angelgespräche - jederzeit für Kurzinfos möglich
- Gespräche nach Bedarf - Termin nach Absprache
- Entwicklungsgespräche - mindestens einmal im Jahr
- Begleitete Gespräche mit anderen Kooperationspartnern
- Elternabende
- Elternhospitationen - nach Absprache
- Elternmitarbeit - bei Festen und Feiern, bei Aktionen und Ausflügen sowie
besonderen Angeboten
- Pinnwand im Eingangsbereich - aktuelle Informationen, die die Gruppen und die
Einrichtung betreffen.
- Spatzenpost - über die "Familien"-Briefkästen in der Kindergarderobe und als
Newsletter
- Elternbeiratstreffen
- Rat der Tageseinrichtung
Aufnahmebedingungen
1. In die Einrichtung werden Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Der Träger entscheidet über die Aufnahme und die Betreuungszeit der angemeldeten Kinder und beachtet hierbei die festgelegten Aufnahmegrundsätze.
Ein Anspruch auf die Aufnahme besteht nicht. Der Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz besteht nicht bei der Gemeinde Kreuzau, sondern beim Kreis Düren, Jugendamt.
Bei der Aufnahme in die Tageseinrichtung ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvor-sorgeuntersuchung des Kindes durch Vorlage des Untersuchungsheftes für Kinder nach § 26 SGB V oder einer entspre-chenden ärztlichen Bescheinigung zu erbringen.
1a. Anmeldeverfahren/Bedarfsabfrage
Auf Grund einer begrenzten Anzahl von Betreuungsplätzen, welche durch die Größe der Einrichtung bzw. die Gruppen-stärken vorgegeben wird, ist die Aufnahme der Kinder an gewisse Kriterien geknüpft, welche in den Aufnahmegrundsät-zen vom Rat der Tageseinrichtung festgelegt werden.
Mit der Anmeldung besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Betreuungsstunden zu buchen. Der Betreuungsumfang be-zieht sich immer auf ein Kindergartenjahr (01.08. – 31.07.) und kann während dieses Zeitraumes nur bei absoluter Dring-lichkeit und auf schriftlichen Antrag mit triftiger Begründung geändert werden. Eine Umsetzung kann nur im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten sowie durch dringende Erforderlichkeit erfolgen.
Für die in der Einrichtung verbleibenden Kinder erfolgt jährlich im November eine Abfrage zur gewünschten Betreuungs-zeit für das bevorstehende neue Kindergartenjahr.
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und der kapazitären Bedingungen vor Ort, welche die Anzahl der Betreu-ungsplätze mit 45 Wochenstunden strikt begrenzen, wurde ein Kriterienkatalog zur Vergabe der 45 Stunden-Plätze ver-einbart. Innerhalb dieses Kataloges sind unterschiedliche Kriterien aufgelistet, welche nach einem Punkteverfahren be-wertet werden. Je mehr Kriterien durch den Antragsteller erfüllt werden, desto höher ist die zu erreichende Punktzahl. Je mehr Punkte erzielt werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit auf die Zuteilung eines 45-Wochenstunden Betreu-ungsplatzes.
Falsche Angaben bei der Ausstellung des Kriterienkataloges können zu einer späteren Entziehung des Betreuungsplat-zes zu Lasten der Eltern/Erziehungsberechtigten führen! Alle Anträge werden äußerst genau geprüft.
2. Öffnungszeiten
Informationen über Öffnungszeiten, die Arbeit in der Einrichtung und anderes mehr erhalten Sie durch die Leiterin.
3. Schließungszeit
Die Einrichtung bleibt bis zu 30 Tage im Jahr geschlossen. Die Schließungszeiten werden in der Elternversammlung festgesetzt. Darüber hinaus kann die Einrichtung auch aus anderen Gründen, wie z.B. ansteckende Erkrankungen, Aus-fall der Fachkräfte, Renovierungen etc. geschlossen werden. Eine Beitragserstattung erfolgt bei Schließungszeiten nicht.
4. Regelmäßiger Besuch
Regelmäßiger Besuch ist Voraussetzung für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages. Die Einrichtung muss bis 8.30 Uhr benachrichtigt werden, wenn der Besuch des Kindes nicht erfolgen kann.
5. Erkrankungen
Erkrankte Kinder dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Tritt die Erkrankung oder ein Verdacht auf eine Erkrankung auf, werden die Erziehungsberechtigten unverzüglich benachrichtigt. Pflicht der Erziehungsberechtigten ist es, das Kind - falls erforderlich - unverzüglich abzuholen.
Die Eltern haben die wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, die Einrichtungsleitung von erkannten Infektionskrank-heiten, Allergien und Unverträglichkeiten des Kindes oder der im Haushalt lebenden Personen unverzüglich zu informie-ren.
Ggf. ist das Kind so lange vom Besuch der Tageseinrichtung fern zu halten, bis die Gefahr einer Ansteckung anderer Kinder und des Personals nicht mehr besteht.
In der Kindertagesstätte dürfen grundsätzlich keine Medikamente verabreicht werden. In Ausnahmefällen sind Einzelre-gelungen möglich. Leidet das Kind unter Asthma oder einer anderen chronischen Krankheit, so muss die medikamentöse Versorgung mit den Eltern, einem Arzt und dem Personal der Kindertagesstätte besprochen und schriftlich festgelegt werden.
6. Aufsichtpflicht
Die Aufsichtspflicht der Einrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes durch Fachkräfte der Einrichtung und endet mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten. Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Kindern und Erziehungsberech-tigten innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten. Gestatten die El-tern in Abstimmung mit der Einrichtung, dass das Kind den Weg von und zur Einrichtung ohne Begleitung eines Erwach-senen zurücklegt, so ist hierfür gegenüber der Einrichtung eine schriftliche Erklärung abzugeben. Abholberechtigte Ge-schwisterkinder sollten mind. 14 Jahre alt sein.
7. Versicherungsschutz
Kinder, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, sind auf dem Weg zur Einrichtung, während des Aufenthaltes in der Einrichtung und auf dem Heimweg in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
8. Kündigung
Der Betreuungsvertrag kann von den Erziehungsberechtigten schriftlich bis zum 15. eines Monats zum Monatsende ge-kündigt werden. Der Betreuungsvertrag erlischt bei Kindern, die schulpflichtig werden, zum Ende des Beitragsjahres (31.7.). In den letzten zwei Monaten vor diesem Termin ist eine Kündigung durch die Erziehungsberechtigten ausge-schlossen. Der Betreuungsvertrag erlischt außerdem bei Schulkindern, welche weiterhin im Kindergarten betreut werden, zum Ende des Schuljahres (31.7.).
Der Träger kann den Betreuungsvertrag bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen, wenn sich während des Besuchs herausstellt, dass das Kind nicht kindergartenreif oder gruppenfähig ist oder ein anderer wichtiger Grund vor-liegt. Im Einzelfall können Probezeiten vereinbart werden. Der Träger kann den Betreuungsvertrag fristlos kündigen, wenn
a) die Elternbeiträge nicht bzw. nicht fristgerecht gezahlt werden,
b) das Kind den Kindergarten nur unregelmäßig besucht oder ohne Angabe von Gründen länger als zwei Wochen un-entschuldigt fehlt. Insofern verliert das Kind das Anrecht auf den Kindergartenplatz.
Der Träger kann den Betreuungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn das Kind nicht im Gemeindegebiet Kreuzau wohnhaft ist oder während der Kindergartenzeit aus dem Gemeindegebiet Kreuzau verzieht und eine Warteliste von Kreuzauer Kindern besteht. Hierbei werden die Grundsätze der Aufnahmekriterien angewandt.
9. Elternbeiträge
Elternbeiträge werden vom Kreis Düren erhoben. Die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren sowie das Merkblatt zum Begriff des Einkommens und sonstiger Einkünfte einschließlich der Einstufungstabelle sind un-ter www.kreis-dueren.de jederzeit aktuell abrufbar.
Die Höhe des Verpflegungsgeldes für das warme Mittagessen wird entsprechend den entstehenden Kosten jeweils vom Träger festgesetzt. Die Verpflegungskosten werden von der Gemeinde Kreuzau in der Regel monatlich angefordert.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Servicestelle Jugendamt
Bismarckstr. 16
52351, Düren
Telefon: +49 (2421) 221051000
E-Mail: amt51@kreis-dueren.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.