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Träger
Kindertagesbetreuung Kreismäuse AöRDie zweigruppige Einrichtung befindet sich in ländlicher Umgebung. Das Gelände grenzt an die vorbeiführende Dorfstraße. An der Rückseite fließt die Rur.
Insgesamt werden 40 Kinder im Alter von 2 bis zum Schuleintritt betreut.
Die Plätze werden mit 25, 35, 35 mit Verpflegung oder 45 Betreuungsstunden in der Woche angeboten.
Montag bis Freitag:
25 Stunden: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
35 Stunden: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
35 Stunden (Block): 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr
45 Stunden: 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Die Schließungszeiten verteilen sich überwiegend auf die Schulferien, werden jährlich mit dem Elternbeirat abgestimmt und im Rat der Tageseinrichtung beschlossen.
Wenn Eltern für ihr Kind während der Schließungszeit (insbesondere in den Sommerferien) eine Betreuung benötigen, kann dies bei frühzeitiger Abstimmung mit der Leiterin organisiert werden. Hierzu erfolgt jährlich eine Abfrage.
In unserer Tageseinrichtung arbeiten:
1 anteilig freigestellte Leiterin
5 Erzieherinnen, darunter eine Inklusionsfachkraft
Die Kindertageseinrichtung bietet zwei Gruppenräume mit verschiedenen Funktionsecken, Erlebnis- und Bewegungsecke, Kreativwerkstatt/Atelier/Forscherlabor, Sinnesräume, Rollenspielbereiche inkl. Bühne, Leseecke, Bauraum und Kuschelecke. Alle Funktionsräume sind liebevoll eingerichtet, vermitteln Geborgenheit und regen die Kinder zur Selbständigkeit und Eigenständigkeit an.
Die alten Baumbestände auf dem Außengelände bieten viele Möglichkeiten zum Spielen. Hier befinden sich ein Piratenschiff, eine Schaukel usw. Im Spielzeugholzhaus finden die Kinder eine Vielzahl von Sandspielzeugen sowie Bobbycars, Laufräder, Roller usw.
Wir orientieren unsere pädagogische Arbeit am lebensbezogenen Ansatz (nach Norbert Huppertz). Im Zentrum des lebensbezogenen Ansatzes steht das Leben und Lernen des Kindes. Leben in seiner ganzen Bedeutung und seiner ganzen Vielfalt.
Wichtig sind…
- Orientierung an Werten und Zielen.
- Leben in der Gegenwart und der Zukunft.
- Leben als Vergangenheit schätzen (Tradition, Kulturgüter vermitteln).
- Nähe zum gesellschaftlichen und realen Leben.
- Überleben von Natur und Menschheit bedenken – weiter erleben.
- Erleben statt mediatisierter Vermittlung, Erleben als Methode und Prinzip.
Zur „Teiloffenen“ Kindergartenarbeit gehört für uns ein „Sowohl - als auch“. Durch die vielfältigen Aspekte und Wege der teiloffenen Arbeit wird jedem Kind die Chance zu freien Entfaltung geboten.
Jedes Kind lebt in der Geborgenheit seiner eigenen Gruppe und findet dort seine festen Bezugspersonen. Gleichzeitig ist es uns wichtig, den Kindern die Freiheit zu geben, sich während des „Freispiels“ alleine, nur mit einem Freund/einer Freundin, seinem Geschwisterchen oder in selbstgewählten Kleingruppen weiträumig zu verteilen und verschiedene Angebote in eigener Entscheidung in Anspruch zu nehmen. Die Räume werden als Funktionsräume gestaltet und in klare Bereiche aufgeteilt: in Erlebnis- und Bewegungsraum, Kreativwerk-statt/Forscherlabor, Sinnesraum, Rollenspielbereiche (wie Kaufladen, Familien-spiel, Friseur, Schule, Verkleiden), Leseecke, Baubereich und Kuschelecke. Die Mahlzeiten, wie gleitendes Frühstück und Mittagessen, werden im gemütlichen Kinderrestaurant eingenommen.
Diese Funktionsräume sind liebevoll gestaltet und regen die Kinder zur Selbstständigkeit und Eigenständigkeit an. Wir bevorzugen Spielzeug, welches die Fantasie anspricht, zum Improvisieren einlädt und viele Sinneswahrnehmungen herausfordert.
Erziehung zur Selbstständigkeit ist ein wichtiger Aspekt in unserer pädagogischen Arbeit. „Hilf mir es selbst zu tun!“ (M. Montessori)
Lob und Wiederholungen bekräftigen die Kinder dabei in ihrem Verhalten.
Kurz und knapp:
- besondere Sprachförderung
- Schwerpunkt Bewegung
- Schwerpunkt Kunst und Theater
- Schwerpunkt Ernährung
Zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit, um ein umfassendes Spektrum sozialer Dienstleistungen für die ganze Familie anzubieten, arbeitet die Tageseinrichtung regelmäßig mit folgenden Stellen bzw. Institutionen zusammen:
- Grundschule
Grundlage der Kooperation ist ein gemeinsames Konzept von Kita und
Grundschule. Beide Institutionen verfolgen den Anspruch, die Kinder optimal
auf die Grundschule vorzubereiten und ihnen den Übergang zu erleichtern.
Zu den Inhalten zählen:
- Die gemeinsame Gestaltung des Übergangs für Kinder und Eltern.
- Die Förderung der Kinder.
- Ein kontinuierlicher Austausch.
- Planung eines Kooperationskalenders (gegenseitige Besuche, etc.)
- Erzieher/innensprechtage nach Aufnahme des Kindes in der Grundschule.
- Frühförderstelle
- Erziehungsberatungsstellen
- Allgemeiner sozialer Dienst
- Jugendamt
- Gesundheitsamt
- Arbeitskreis Zahngesundheit
- Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten
- Kinderärzte
- Polizeistation Kreuzau
- Feuerwehr Üdingen
- Andere Kindertageseinrichtungen
Die Eltern werden regelmäßig durch Briefe, Flyer, Aushänge und Fotodokumentationen informiert.
Eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und unserer Kita ist die Basis einer qualitativ hochwertigen und sinnvollen pädagogischen Arbeit am Kind. Kontinuierlicher Austausch und gegenseitiges Vertrauen, Offenheit, Respekt und Wertschätzung sind von großer Bedeutung. Nur so können die beiden Lebenswelten des Kindes koordiniert und das Kind optimal gefördert werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Eltern am Kindergartenalltag teilzuhaben und Einsicht in die pädagogische Arbeit zu erhalten:
- Ausführliche Anmeldegespräche
- Aufnahmegespräche
- Jährlich ein Elterngespräch zum Austausch über den Entwicklungsstand
des Kindes
- Abschlussgespräche zum Ende der Zeit in unserer Kindertageseinrichtung
- Tür-und-Angel-Gespräche
- Eltern-Kind-Nachmittage
- Feste
- Elternversammlung mit anschließendem gemütlichen Beisammensein
- Sitzungen des Elternbeirats und des Rats der Tageseinrichtung
- Elternabende oder -nachmittage zu verschiedenen Themen
In unserem Wochenablauf sind diverse Angebote für die Kinder verankert:
Montags: Musikalische Früherziehung durch die Musikschule in Kreuzau ( kostenpflichtig)
Dienstags: Vorschule; Turnen für die U-3 Kinder; in den Sommermonaten Wald-und Wiesentag ; in den Wintermonaten Piratenküche
Mittwochs: Turnen für die Ü- Kinder und Theater- AG
Donnerstags: Wuppi ( ein Sprachförderprogramm für Kinder zwischen 3 und 5 Jahren ); Forschen mit den Vorschulkindern
Außerdem bieten wir zur Jahresuhr entsprechende Projekte an.
Aufnahmebedingungen
1. In die Einrichtung werden Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Der Träger entscheidet über die Aufnahme und die Betreuungszeit der angemeldeten Kinder und beachtet hierbei die festgelegten Aufnahmegrundsätze.
Ein Anspruch auf die Aufnahme besteht nicht. Der Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz besteht nicht bei der Trägerschaft, sondern beim Kreis Düren, Jugendamt.
Bei der Aufnahme in die Tageseinrichtung ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch Vorlage des Untersuchungsheftes für Kinder nach § 26 SGB V oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu erbringen.
1a. Anmeldeverfahren/Bedarfsabfrage
Auf Grund einer begrenzten Anzahl von Betreuungsplätzen, welche durch die Größe der Einrichtung bzw. die Gruppen-stärken vorgegeben wird, ist die Aufnahme der Kinder an gewisse Kriterien geknüpft, welche in den Aufnahmegrundsätzen vom Rat der Tageseinrichtung festgelegt werden.
Mit der Anmeldung besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Betreuungsstunden zu buchen. Der Betreuungsumfang bezieht sich immer auf ein Kindergartenjahr (01.08. – 31.07.) und kann während dieses Zeitraumes nur bei absoluter Dringlichkeit und auf schriftlichen Antrag mit triftiger Begründung geändert werden. Eine Umsetzung kann nur im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten sowie durch dringende Erforderlichkeit erfolgen.
Für die in der Einrichtung verbleibenden Kinder erfolgt jährlich im September eine Abfrage zur gewünschten Betreuungszeit für das bevorstehende neue Kindergartenjahr.
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und der kapazitären Bedingungen vor Ort, welche die Anzahl der Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden strikt begrenzen, wurde ein Kriterienkatalog zur Vergabe der 45 Stunden-Plätze vereinbart. Innerhalb dieses Kataloges sind unterschiedliche Kriterien aufgelistet, welche nach einem Punkteverfahren bewertet werden. Je mehr Kriterien durch den Antragsteller erfüllt werden, desto höher ist die zu erreichende Punktzahl. Je mehr Punkte erzielt werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit auf die Zuteilung eines 45-Wochenstunden Betreuungsplatzes.
Falsche Angaben bei der Ausstellung des Kriterienkataloges können zu einer späteren Entziehung des Betreuungsplatzes zu Lasten der Eltern/Erziehungsberechtigten führen! Alle Anträge werden äußerst genau geprüft.
2. Öffnungszeiten
Informationen über Öffnungszeiten, die Arbeit in der Einrichtung und anderes mehr erhalten Sie durch die Leiterin.
3. Schließungszeit
Die Einrichtung bleibt bis zu 27 Tage im Jahr geschlossen. Die Schließungszeiten werden in der Elternversammlung festgesetzt. Darüber hinaus kann die Einrichtung auch aus anderen Gründen, wie z.B. ansteckende Erkrankungen, Ausfall der Fachkräfte, Renovierungen etc. geschlossen werden.
4. Regelmäßiger Besuch
Regelmäßiger Besuch ist Voraussetzung für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages. Die Einrichtung muss bis 8.30 Uhr benachrichtigt werden, wenn der Besuch des Kindes nicht erfolgen kann.
5. Erkrankungen
Erkrankte Kinder dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Tritt die Erkrankung oder ein Verdacht auf eine Erkrankung auf, werden die Erziehungsberechtigten unverzüglich benachrichtigt. Pflicht der Erziehungsberechtigten ist es, das Kind - falls erforderlich - unverzüglich abzuholen.
Die Eltern haben die wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, die Einrichtungsleitung von erkannten Infektionskrankheiten, Allergien und Unverträglichkeiten des Kindes oder der im Haushalt lebenden Personen unverzüglich zu informieren.
Ggf. ist das Kind so lange vom Besuch der Tageseinrichtung fern zu halten, bis die Gefahr einer Ansteckung anderer Kinder und des Personals nicht mehr besteht.
In der Kindertagesstätte dürfen grundsätzlich keine Medikamente verabreicht werden. In Ausnahmefällen sind Einzelregelungen möglich. Leidet das Kind unter Asthma oder einer anderen chronischen Krankheit, so muss die medikamentöse Versorgung mit den Eltern, einem Arzt und dem Personal der Kindertagesstätte besprochen und schriftlich festgelegt werden.
6. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Einrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes durch Fachkräfte der Einrichtung und endet mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten. Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Kindern und Erziehungsberechtigten innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten. Gestatten die Eltern in Abstimmung mit der Einrichtung, dass das Kind den Weg von und zur Einrichtung ohne Begleitung eines Erwachsenen zurücklegt, so ist hierfür gegenüber der Einrichtung eine schriftliche Erklärung abzugeben. Abholberechtigte Geschwisterkinder sollten mind. 14 Jahre alt sein.
7. Versicherungsschutz
Kinder, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, sind auf dem Weg zur Einrichtung, während des Aufenthaltes in der Einrichtung und auf dem Heimweg in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
8. Kündigung
Der Betreuungsvertrag kann von den Erziehungsberechtigten schriftlich bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. Der Betreuungsvertrag erlischt bei Kindern, die schulpflichtig werden, zum Ende des Beitragsjahres (31.7.). In den letzten zwei Monaten vor diesem Termin ist eine Kündigung durch die Erziehungsberechtigten ausgeschlossen. Der Betreuungsvertrag erlischt außerdem bei Schulkindern, welche weiterhin im Kindergarten betreut werden, zum Ende des Schuljahres (31.7.).
Der Träger kann den Betreuungsvertrag bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen, wenn sich während des Besuchs herausstellt, dass das Kind nicht kindergartenreif oder gruppenfähig ist oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Im Einzelfall können Probezeiten vereinbart werden. Der Träger kann den Betreuungsvertrag fristlos kündigen, wenn
a) die Elternbeiträge nicht bzw. nicht fristgerecht gezahlt werden,
b) das Kind den Kindergarten nur unregelmäßig besucht oder ohne Angabe von Gründen länger als zwei Wochen unentschuldigt fehlt. Insofern verliert das Kind das Anrecht auf den Kindergartenplatz.
Der Träger kann den Betreuungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn das Kind nicht im Gemeindegebiet Kreuzau wohnhaft ist oder während der Kindergartenzeit aus dem Gemeindegebiet Kreuzau verzieht und eine Warteliste von Kreuzauer Kindern besteht. Hierbei werden die Grundsätze der Aufnahmekriterien angewandt.
9. Elternbeiträge
Die Höhe des Verpflegungsgeldes für das warme Mittagessen wird entsprechend den entstehenden Kosten jeweils vom Caterer festgesetzt.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Servicestelle Jugendamt
Bismarckstr. 16
52351, Düren
Telefon: +49 (2421) 221051000
E-Mail: amt51@kreis-dueren.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.